Lieferungs- und Zahlungsbedingungen per 1. Januar 2022
1. Geltungsbereich
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (“LZB“) gelten, in ihrer jeweils gültigen Fassung, für sämtliche Rechtsbeziehungen (insbesondere Offerten, Vertragsverhandlungen, Auftragsbestätigung und Vertragsabschluss sowie Vertragserfüllung etc.) zwischen Schumacher-Burkhardt AG einerseits und dem Besteller andererseits, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich zu unseren LZB, die der Besteller mit Empfang unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Annahme der bestellten Ware anerkennt. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen (oder dergleichen) des Bestellers gelten nur, soweit sie von uns schriftlich und explizit angenommen worden sind (d.h. solche Bestimmungen werden auch nicht durch die Auftragsannahme zum Vertragsinhalt). Vorbehalten bleiben besondere Einzelabreden oder anderweitige schriftliche Vereinbarungen zwischen Schumacher-Burkhardt AG und dem Besteller, die Vorrang vor diesen LZB haben.
2. Preise
Alle Preise und Preiskonditionen verstehen sich, wenn nichts anderes angegeben wird netto in Schweizer Franken, zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer (MwSt.). Zölle, etwaige Abgaben (z.B. Hafenabgaben) und Gebühren, Transportkosten, Versicherungsprämien oder anderweitige administrative Kosten im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen von Schumacher-Burkhardt AG sind nicht im Preis inbegriffen und gehen zu Lasten des Bestellers. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise anzupassen, wenn die Lohnansätze oder Materialpreise zwischen der Abgabe des bindenden Angebots, der Auftragsbestätigung oder des Vertragsschlusses und der Erbringung der vertraglichen Leistungen ändern.
3. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die von uns in Rechnung gestellten Beträge ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wird bei Fälligkeit keine Zahlung geleistet, kommt der Bestellter in Verzug ohne, dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Diesfalls ist Schumacher-Burkhardt AG unter dem Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen von 8% pro Jahr zu verlangen. Die Zahlung von Verzugszinsen befreit den Besteller nicht von seiner Zahlungspflicht, seinen übrigen Vertragspflichten oder der Pflicht, allfälligen Schadenersatz zu leisten.
4. Sonderprodukte/-anfertigungen
Bei Sonderprodukten und -anfertigungen ausserhalb des jeweils gültigen Liefersortiments gelten angemessene Mehr- oder Mindermengen als vereinbart.
5. Eigentumsvorbehalt
Schumacher-Burkhardt AG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Produkte bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, die zum Schutz des Eigentums von Schumacher-Burkhardt AG erforderlichen Massnahmen zu treffen bzw. daran mitzuwirken. Der Besteller ermächtigt Schumacher-Burkhardt AG unwiderruflich, den vereinbarten Eigentumsvorbehalt in das für seine gültige Errichtung massgebende öffentliche Register auf Kosten des Bestellers eintragen zu lassen. Im Unterlassungsfalle wird der Besteller gegenüber Schumacher-Burkhardt AG vollumfänglich haftbar.
6. Versand
Der Versand der bestellten Waren und Produkte erfolgt ab Werk, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wurde bei der Bestellung keine Versandart angegeben, bleibt die Wahl der Beförderungsart uns überlassen. Wir liefern die Waren und Produkte an den mit dem Besteller jeweils vereinbarten Ort. Eine allfällige Versicherung (namentlich eine Versand- und Transportversicherung) gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.
7. Verpackung
Einwegverpackungen wie Holzkisten, Kartons etc. werden zu Selbstkosten verrechnet und nicht zurückgenommen. Paletten und Mehrwegverpackungen sowie Deckel, Behälter und Kassetten bleiben Eigentum der Schumacher-Burkhardt AG und sind vom Besteller nach Erhalt der Lieferung unverzüglich und auf eigene Kosten an unsere Lieferstelle zurückzusenden.
8. Lieferzeit
Die Lieferzeiten sind bis zu unserer Auftragsbestätigung unverbindlich – zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten – und rechnen sich ab dem Eingang der Bestellung bzw. frühestens ab Vertragsabschluss und der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Sind Lieferzeiten in Tagen angegeben, zählen nur die üblichen Geschäftstage am Sitz von Schumacher-Burkhardt AG. Wir werden stets das Mögliche tun, um die in Aussicht gestellte Lieferzeit und -frist einzuhalten, müssen aber alle Ansprüche auf Entschädigung für verspätete Lieferung ablehnen. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über. Wird die Lieferung aus Gründen, die Schumacher-Burkhardt AG nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt (Versandbereitschaft) auf den Besteller über und die Waren und Produkte werden auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert. Befindet sich Schumacher-Burkhardt AG mit einer Lieferung in Verzug, so hat uns der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Kalendertagen zu setzen. Schumacher-Burkhardt AG wird die Lieferung so rasch als möglich nachholen. Die Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt wesentlicher unvorhergesehener Ereignisse und werden angemessen verlängert, falls Ereignisse höherer Gewalt, Feuer, Betriebsstörungen, Arbeitsausstand, Aussperrung oder andere Arbeitseinstellung, entweder bei uns oder unseren Zulieferern oder andere ausserhalb unserer Kontrolle liegende Ereignisse eintreffen sollten. Schumacher-Burkhardt AG wird den Besteller unverzüglich darüber unterrichten. Sollten vorgenannte Gründe eine Lieferung unmöglich machen, wesentlich erschweren oder erheblich verteuern, so wird Schumacher-Burkhardt AG von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung entschädigungslos befreit. Die Ansprüche des Bestellers aus oder im Zusammenhang mit Verzögerungen in der Vertragserfüllung sind in diesem Abschnitt ausdrücklich und abschliessend geregelt. Andere und darüberhinausgehende Ansprüche des Bestellers sind explizit wegbedungen, es sei denn, Schumacher-Burkhardt AG habe den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Keinesfalls werden dem Besteller auferlegte Konventionalstrafen jeglicher Art, anderweitige Folgeschäden und entgangener Gewinn oder dergleichen erstattet.
9. Prüfung und Abnahme der Lieferung
Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport (z.B. Schäden an Transportverpackungen, Falschlieferungen, etc.) sind vom Besteller bei Erhalt der Sendung unverzüglich geltend zu machen und auf dem Frachtdokument zu vermerken. Der Besteller hat die Lieferung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Kalendertagen seit Empfang und in jedem Fall vor einer allfälligen Verarbeitung sorgfältig und umfassend zu prüfen und uns etwaige Beanstandungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies, so gelten die Lieferungen als genehmigt. Vom Besteller falsch bestellte Ware nehmen wir zudem nur nach vorgängiger Absprache mit uns in ungeöffneter Originalverpackung und gegen Bezahlung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr zurück. Sonderanfertigungen werden von uns nicht zurückgenommen. Soweit Schumacher-Burkhardt AG die angezeigten Mängel zu vertreten hat, werden wir diese so rasch als möglich beheben; der Besteller hat hierzu ausreichende Gelegenheit zu geben.
10. Gewährleistung
Erweisen sich Teile der Lieferungen infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist nachweislich als schadhaft bzw. unbrauchbar oder Fehlen den Waren und Produkten zugesicherte Eigenschaften, werden wir innerhalb einer angemessenen Frist nach eigener Wahl, unter Abwägung wirtschaftlich technischer Gesichtspunkte, kostenlos nachbessern, Ersatz liefern oder den Preis herabsetzen, sofern uns der Besteller die Mängel während der Gewährleistungsfrist unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzeigt. Der Besteller hat uns hierzu ausreichende Gelegenheit zu geben und uns insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben respektive auf unsere Kosten zurückzusenden.
10.1 Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren 12 Monate nach Ablieferung des Lieferungsgegenstandes. Sofern es sich beim Besteller um einen Konsumenten gemäss den einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts handelt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen an den Lieferungen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadenminderung trifft oder uns nicht die Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Zugesicherte Eigenschaften der Waren und Produkte sind nur diejenigen Eigenschaften, die in der Auftragsbestätigung respektive Gebrauchsanweisung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
10.2 Schumacher-Burkhardt AG haftet im Übrigen nicht für den vertragswidrigen Zustand der Lieferungen, den der Besteller selber verschuldet hat. Für von uns nach bestem Wissen erstellte bzw. beurteilte Einbauvorschläge übernehmen wir keine Gewähr.
10.3 Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind in diesem Abschnitt ausdrücklich und abschliessend gelegt. Andere oder darüberhinausgehende Ansprüche sind wegbedungen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unserer Seite. Gleiches gilt im Falle mangelhafter Beratung und dergleichen oder Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten.
11. Nicht ordnungsgemäss Vertragserfüllung
In allen in diesen LZB nicht ausdrücklich geregelten Fällen der nicht ordnungsgemässen Vertragserfüllung hat uns der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen und uns ausdrücklich mitzuteilen, worin die nicht ordnungsgemässe Vertragserfüllung besteht. Verstreicht diese Nachfrist unbenutzt und trifft Schumacher-Burkhardt AG hierfür ein Verschulden, so ist der Besteller berechtigt, in Bezug auf die Teile der Lieferungen resp. Leistungen, die nicht ordnungsgemäss ausgeführt wurden, eine angemessene Minderung des Preises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Rücktritt ist Schumacher-Burkhardt AG lediglich verpflichtet, den ihr für die vom Rücktritt betroffenen Teile der Lieferungen bezahlten Preis zinslos zurückzuerstatten.
12. Haftungsbeschränkung und -ausschluss
Sämtliche Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Lieferungen bzw. Waren und Produkten selbst entstanden sind, wie z.B. Ersatz von Produktionsausfall, Nutzungsverlusten, Geschäfts- oder Kundenverlust, entgangener Gewinn, Verlust von Goodwill oder einer Geschäftsangelegenheit, Ansprüchen Dritter oder Ersatz von indirektem Schaden und Folgeschäden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund (vertraglich oder ausservertraglich) solche Schäden geltend, sind wegbedungen und ausgeschlossen, soweit zwingende produktehaftpflichtrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
12.1 Die Haftung für direkte und unmittelbare Schäden aus oder im Zusammenhang mit diesen LZB oder der nicht ordnungsgemässen Vertragserfüllung ist insgesamt beschränkt auf den vom Besteller bezahlten Preis, in jedem Fall höchstens jedoch CHF 10’000.
12.2 Diese/r Haftungsbeschränkung und -ausschluss gilt nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Schumacher-Burkhardt AG. Somit ist jegliche Haftung für Schäden, die durch leicht oder mittel fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, hiermit wegbedungen.
13. Nebenpflichten und Beratung
Vertragliche Nebenpflichten (z.B. Wartungsanleitungen) und Beratungen, soweit sie sich auf den Liefergegenstand beziehen, erledigen wir sorgfältig und nach bestem Wissen, entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik und den vom Besteller genannten Einsatzbedingungen. Hinsichtlich der Gewährleistung und Haftung, auch bei etwaigen Unterlassungen, gelten die vorliegenden LZBs sinngemäss.
14. Weitere Dienstleistungen
Für Engineering, Montagearbeiten, Inspektionen, Reparaturen, Servicemessungen, Installationen, Seminare etc. gelten die vorliegenden LZBs sinngemäss.
15. Änderungen der LZB
Schumacher-Burkhardt AG kann diese LZB jederzeit ändern. Der Besteller wird vorgängig schriftlich oder auf andere geeignete Weise darüber informiert. Nach erfolgter Mitteilung gelten die geänderten LZB als vom Besteller genehmigt und akzeptiert, sofern er dagegen nicht innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen seit der entsprechenden Mitteilung schriftlich Widerspruch erhebt.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser LZB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen LZB unberührt. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen zwischen Schumacher-Burkhardt AG und dem Besteller bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (dies kann per Brief oder E-Mail erfolgen
17. Gerichtsstand und Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Bestellers mit Schumacher-Burkhardt AG aus oder im Zusammenhang mit diesen LZB resp. dem Vertrag unterstehen schweizerischem materiellem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand für sämtliche Verfahren, die aus oder im Zusammenhang mit diesen LZB bzw. dem Vertrag zwischen Schumacher-Burkhardt AG und dem Besteller entstehen, ist Chur, Schweiz. Schumacher-Burkhardt AG ist jedoch auch berechtigt, den Besteller an dessen (Wohn-)Sitz zu belangen oder jedem anderen zuständigen Gericht zu klagen.